Jugendschutzgesetz
Ab dem 01. April 2016 wurden die Regelungen zum Jugendschutz ausgeweitet.
Nach § 10 Abs. 1-4 (JuSchG) ab 01. April 2016
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
- an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
- durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt
ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Wichtige Anmerkung: Das Jugendschutzgesetz betrifft ausschließlich Kunden, deren Liefer- und oder Rechnungsanschrift in Deutschland ist.
Allgemein bekannt ist, dass Tabakwaren aus Gründen des Jugendschutzes nicht an Jugendliche unter 18 Jahren angeboten werden dürfen.
Für den Onlinehandel – Snuffland bedeutet dies:
Es ist zwingend notwendig, dass eine doppelte Alterskontrolle beim Online-Verkauf von Schnupf – und Kauftabak durchgeführt wird. Die Änderungen verlangen einen höheren Aufwand, sind aber notwendige Maßnahmen.
Die Verifizierung Ihrer Daten
Die Altersüberprüfung erfolgt über folgende Schritte:
- Eine Perso-Verifizierung vor dem Abschluss der Bestellung
- Eine Ausweisprüfung durch den Versanddienstleister DHL
Perso-Verifizierung
Die Perso-Verifizierung ist für alle nikotinhaltigen Produkte in unserem Shop notwendig. Diese Produkte sind mit der Markierung: „Altersprüfung notwendig“ deklariert.
Wichtiger Hinweis: Die Verifizierung Ihres Accountes bei „Snuffland“ muss nur einmal erfolgen, die Verifikation wird in Ihrem Benutzer-Account gespeichert. Daher raten wir Ihnen, ein Benutzerkonto bei uns anzulegen. Hierbei werden Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben und werden ausschließlich im Benutzer-Account gespeichert.
Die Verifizierung kann über: den neuen Personalausweis, den alten Personalausweis, den Reisepass und einem Aufenthaltstitel erfolgen.
Verifizierung des neuen Personalausweises: Wählen Sie unter Altersverifizierung die Option “Deutschland (neuer Ausweis)” aus. Füllen Sie dann die Felder Ihres Personalausweises entsprechend der Markierungen auf dem Bild aus.
Verifizierung des alten Personalausweises: Wählen Sie unter Altersverifizierung die Option “Deutschland (alter Ausweis)” aus. Füllen Sie dann die Felder Ihres Personalausweises entsprechend der Markierungen auf dem Bild aus.
Verifizierung des Reisepasses: Wählen Sie unter Altersverifizierung die Option “Reisepass” aus. Füllen Sie dann die Felder Ihres Reisepasses entsprechend der Markierungen auf dem Bild aus.
Verifizierung des Aufenthaltstitels: Die notwendigen Daten finden Sie im unteren Drittel Ihres Dokuments. Geben Sie diese dann wie im Muster dargestellt in die vier Blöcke ein.
Ausweisüberprüfung durch den Versanddienstleister DHL
Bei der Übergabe des Pakets erfolgt die zweite Verifizierung durch DHL, denn es wird bei jeder Zustellung eine Altersprüfung durchgeführt und sichert somit die Volljährigkeit des Käufers. Deshalb ist es wichtig, bei der Paketannahme den Ausweis bereit zu halten. Empfangsberechtigt ist nur die auf dem Versandlabel angegebene Person, volljährige Angehörige, volljährige anwesende Personen und diejenigen, die eine schriftliche Vollmacht ausgestellt bekommen haben. Sollten Sie während der Paketzustellung, das Paket nicht entgegen nehmen können, haben Sie die Möglichkeit, es innerhalb von sieben Tag in der nächsten Postfiliale abzuholen. Eine Lieferung an eine Packstation ist aufgrund der Altersprüfung leider nicht möglich. Mehr Informationen finden Sie hier:
https://www.dhl.de/de/privatkunden.html
Sollten Sie weitere Fragen zu unseren Maßnahmen oder zum Jugendschutzgesetz haben, können Sie uns selbstverständlich kontaktieren.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin ein schönes Snuffland-Erlebnis,
Ihr Team vom Snuffland